Welche Mängel gelten als Garantie oder Gewährleistung und müssen vom Händler getragen werden?

1 Antwort

Die Gewährleistung deckt nur Mängel die beim bzw. vorm Kauf bereits bestanden haben.

Verschleißteile sind weder von der Gewährleistung noch von der Garantie abgedeckt.

Je nach Defekt ist die Drosselklappe ein Sachmangel und fällt unter die Gewährleistung.

Komisch ist, dass die erste Werkstatt den Fehler nicht gefunden hat.

Wieso hast du das dem Händler nicht gemeldet als das Fahrzeug kurz darauf unruhig gelaufen ist?

Für Folgeschäden durchs fahren trotz eines Schadens haftest du selbst.

Leenaaaxz 
Fragesteller
 08.05.2024, 21:21

Ich habe es ihm gemeldet und er sagte ich solle in die Werkstatt und dann würde er entscheiden ob er es selber repariert oder ich es machen lassen soll . Dabei ist aber nichts raus gekommen. Ich sollte dies weiter beobachten und es wurde immer schlimmer aber in der Werkstatt wies er erneut keinen Fehler auf. Und jetzt ist es laut der Werkstatt die Drosselklappe also bestand das Problem ja schon danach und ich habe ihn drauf hingewiesen aber die Werkstatt sagte es sei nichts und der Händler wollte auch nicht tätig werden .

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Mmits  08.05.2024, 21:23
@Leenaaaxz

Fahr in eine vernünftige Werkstatt und lass dir schwarz auf weiß geben was defekt ist.

Das gibst du dann dem Händler und verweist auf die Gewährleistung.

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